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Standardisierte Regeln für Flugmodelle StRfF für Modellflieger im LVB-DAeC-MFSD

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland MFSD (Mitglied im DAeC) jeweils eine Betriebsgenehmigung erteilt. Die Betriebsgenehmigung wurde den Verbänden am 6. Juli 2022 durch Vertreter des LBA und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) überreicht.

Seit dem 06.07.2022 gibt es ein vollumfassendes Regelwerk für die Modellflieger im MFSD. In diesem Regelwerk steht beschrieben, wie für Mitglieder des Verbandes der Modellflug auf Modellfluggeländen aber auch auf der „grünen Wiese“ vonstatten gehen darf. Das Regelwerk ist so verfasst, dass jeder vernünftige Modellflieger die Regeln ohnehin einhält. Der Großteil der Regelungen ist aus der bisher gültigen LuftVO übernommen.

Die Regelungen könnt Ihr hier einsehen und herunterladen.

Die wichtigste Information für jeden Einzelnen:

Jeder Modellflieger, der ein Flugmodell mit mehr als 2 kg Startmasse oder über 120 m über Grund

betreibt, benötigt einen Schulungsnachweis. Dieser Schulungsnachweis kann auf der Internetseite

des MFSD erworben werden und gilt 5 Jahre.

Die StRfF werden auch, mit entsprechender Übergangsfrist, Anpassungen für unsere Modellfluggelände in Grüb und am Hesselberg mit sich bringen. Wir informieren Euch, sobald alle Details geregelt sind.